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Die Gruppe möchte Unternehmern und wirtschaftlich Selbstständige unterstützen, die Corona-Krise zu überwinden, um die bisherige selbstständige Tätigkeit weiterhin ausüben zu können.
Die Mitglieder einer Gruppe besitzen eine sogenannte Schwarmintelligenz (siehe Wikipedia).
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"Die Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht". (Wikipedia).
Eine Unternehmenskrise kann verschiedene Ursachen haben und kann in einer Insolvenz enden. Um dem entgegen zu wirken, ist es wichtig die Krisenkennzeichen rechtzeitig zu bemerken und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
So kann es passieren, dass sich das Unternehmen unbemerkt in der Insolvenzreife befand und der Geschäftsführer durch Zahlungen sich haftbar gemacht hat. Oder Unternehmer und Gesellschafter durch unterlassenen Handlungen die Insolvenz verschleppt haben. Ausführlichere Informationen zur Unternehmenskrise finden Sie hier, bitte klicken.
In der Insolvenz sind Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Während für die Unternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften die normalen Haftungsrisiken
gelten, greift bei Geschäftsführern eine verschärfte
Haftung bei Insolvenz. Sie haften beispielsweise nicht nur für Handlungen in der Insolvenz, sondern auch für Handlungen ab Insolvenzreife. Daher sollten sich Geschäftsführer vor Übernahme dieser Funktion ausreichend informieren und regelmäßig weiterbilden. Ausführlichere Informationen zur Geschäftsführerhaftung finden sie hier, bitte klicken.
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Es bestehen hohe Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.
den Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind die Haftungsrisiken besonders hoch. Nach dem Insolvenzrecht haftet er schon ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife. Das Problem dabei ist, dass viele Geschäftführer den Zeitpunkt der Insolvenzreife nicht wahrnehmen, erkennen oder verdrängen. Hier muss sofort gehandelt werden. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, können strafrechtliche Maßnahmen und Haftung mit dem Privatvermögen sein.
Mehr zu Thema finden Sie hier.
Für
Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Der Einzelunternehmer haftet nach dem Insolvenzrecht mit seinem gesamten Vermögen.
Für Ihn besteht keine Insolvenz-antragspflicht.
Der Gesellschafter einer Personen-gesellschaft haftet mit seinem persönlichem Vermögen.
Für Ihn besteht keine Insolvenz-antragespflicht.
Die Ausnahme besteht bei Kapitalgesellschaft, wie die GmbH & Co.KG. Dort besteht für den Geschäftsführer des Komplementärs eine Insolvenzantragspflicht.