2. Antragsteller muss durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten
sein.
3. Die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar und werden versteuert.
4. 9.000,00 EUR für 3 Monate bei Antragstellern bis 5 Beschäftigte.
5. 15.000,00 EUR für 3 Monate bei Antragstellern bis 10 Beschäftigte.
6. Anträge und Auszahlung werden über die Länder abgewickelt, in Sachsen über die SAB.
1. Mindestalter des Unternehmens: 3 Jahre.
2. Kreditzweck: Betriebsmittel (laufende Betriebskosten) und Investitionen (Anlagen, Maschinen, Software usw.).
3. Antragstellung: bei Hausbank / Sparkasse.
4. Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers wird geprüft:
5. Bei Ablehnung: keine Rechtsmittel
6. Zinsen: 1 % - 1,46 % bei kleinen und mittleren Unternehmen. Bei Höchstrisiko bis 2,12 %.
7. Risiko KfW: bis 90 %.
8. Kreditbetrag (Grenzen):
9. Mindestangaben:
1. Antragsteller: Einzelunternehmen, Kleinstunternehmen und Freiberufler.
2. Voraussetzungen:
2. Zinsen: keine.
3. Verwendung: Sicherung der Liquidität (weiterlaufende Betriebsausgaben).
4. Laufzeit Rückzahlung: bis zu 3 Jahren tilgungsfrei. Dann Laufzeit 10 Jahre.
5. Auszahlung: 100 % keine Bearbeitungsgebühr.
6. Tilgung: Raten pro Quartal.
7. Nachrangdarlehen: Kredit steht im Nachrang gegenüber anderen Verbindlichkeiten. Kann also als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden. Ist vorteilhaft für externe Liquiditätsbeschaffung (Bankkredite).
1. Höhe: Pauschal 1.000 €.
2. Antragssteller: Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen.
3. Voraussetzung: starke Umsatzeibuße durch Corona-Krise.
4. Beantragung: Antragsformular mit Datenschutzerklärung, De-minimis-Erklärung, Nachweis gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit und Kopie Personalausweis.
Der jeweilige Antrag ist ausschließlich per Post oder Fax einzureichen, alternativ
kann er auch händisch in die Briefkästen der Stadtverwaltung Dresden eingeworfen werden.